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  2. Wo Und Wie Können Sie Rechte Des Geistigen Eigentums Eintragen Lassen?
Artikel
20 Okt. 2025
Wo und wie können Sie Rechte des geistigen Eigentums eintragen lassen?
Schutz geistigen Eigentums

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Erfahren Sie, wo und wie Sie geistiges Eigentum anmelden und sich präzise und effizient in der Rechtslandschaft bewegen können.

Um Rechtsschutz zu erhalten, müssen die meisten Vermögenswerte im Bereich des geistigen Eigentums, wie Marken, Designs und Patente, bei einem Amt für geistiges Eigentum eingetragen werden. Einige Rechte des geistigen Eigentums, wie Urheberrechte und Geschäftsgeheimnisse, sind automatisch geschützt, sobald bestimmte gesetzlich festgelegte Anforderungen erfüllt sind.

  • Erfahren Sie mehr darüber, wie Sie Ihre literarischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Originalwerke durch das Urheberrecht schützen können

  • Erfahren Sie mehr darüber, wie Sie Geschäftsgeheimnisse schützen können

Wo kann ich meine Rechte des geistigen Eigentums eintragen lassen (Marken, Designs, Patente, Gebrauchsmuster, Pflanzensorten und geografische Angaben)?

Bevor Sie die Eintragung Ihrer Rechte des geistigen Eigentums beantragen, sollten Sie darüber nachdenken, wo Sie sie schützen möchten. Dies hängt weitgehend davon ab, wo Sie Ihre Geschäftstätigkeit ausüben oder Ihre Innovation nutzen wollen: auf nationaler, europäischer/EU-Ebene oder auf internationaler Ebene.

  • Nationale Ebene: die Bedingungen und Anforderungen für die Eintragung können sich von Land zu Land unterscheiden. Bitte setzen Sie sich mit dem Amt für geistiges Eigentum in Ihrem Land in Verbindung oder informieren Sie sich auf dessen Website über das Verfahren.

  • Auf europäischer oder EU-Ebene: je nach Art des geistigen Eigentumsrechts, das Sie eintragen lassen möchten, können Sie Ihre Anmeldung bei folgenden Stellen einreichen:

    • Unionsmarken: beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO);

    • EU-Designs: beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO);

    • Europäische Patente: ein Paket nationaler Patente, das durch eine einzige Anmeldung beim Europäischen Patentamt (EPA) erworben werden kann, jedoch später von den nationalen Patentämtern der vom Anmelder ausgewählten Vertragsstaaten validiert werden muss, um wirksam zu sein. Das Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung in 18 EU-Mitgliedstaaten kann ab dem 1. September 2024 erworben werden;

    • Pflanzensorten: beim Gemeinschaftlichen Sortenamt (CPVO);

    • Geografische Angaben: Der Antrag auf Eintragung von Bezeichnungen bestimmter Erzeugnisse (Weine, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie handwerkliche und industrielle Erzeugnisse) zur Förderung ihrer besonderen Eigenschaften, die mit ihrer geografischen Herkunft und ihrem traditionellen Know-how zusammenhängen, muss in der Regel bei der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats gestellt werden. Der Antrag wird von den zuständigen nationalen Behörden der Mitgliedstaaten geprüft und durchläuft ein nationales Einspruchsverfahren. Wenn die Behörden eine positive Entscheidung über die Genehmigung treffen, leiten sie den Antrag an die Europäische Kommission (im Falle von geografischen Angaben für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse) oder an das EUIPO (im Falle von geografischen Angaben für handwerkliche und gewerbliche Erzeugnisse) weiter, wo die zweite Phase der Prüfung auf EU-Ebene einschließlich eines Einspruchsverfahrens auf EU-Ebene stattfindet. Wenn die Kommission oder das EUIPO der Ansicht sind, dass die Eintragungsvoraussetzungen erfüllt sind, wird die Bezeichnung eingetragen und im entsprechenden Unionsregister für geografische Angaben veröffentlicht. Abweichend davon sind einige Mitgliedstaaten von der Durchführung einer nationalen Phase für die Eintragung einer Bezeichnung als geografische Angabe für Handwerks- und Industrieerzeugnisse ausgenommen. In diesen Fällen kann der Antragsteller seinen Antrag auf Eintragung direkt beim EUIPO einreichen, das das Eintragungsverfahren (Direktverfahren) einschließlich eines Einspruchsverfahrens auf EU-Ebene durchführt und, wenn es die Voraussetzungen für erfüllt hält, die Bezeichnung im Unionsregister der geografischen Angaben für Handwerks- und Industrieerzeugnisse einträgt und veröffentlicht.

Dem EUIPO wurde die Rolle der zuständigen Behörde der EU für geografische Angaben für handwerkliche und gewerbliche Erzeugnisse gemäß der heute in Kraft getretenen Verordnung zugewiesen. Ab dem 1. Dezember 2025 wird es möglich sein, die Eintragung der Bezeichnungen von handwerklichen und gewerblichen Erzeugnissen, die die erforderlichen Anforderungen erfüllen, in der EU durch eine einzige Anmeldung einer geografischen Angabe zu beantragen, die alle EU-Mitgliedstaaten abdeckt.

Nützlicher Link zu geografischen Angaben:

  • GIview: Datenbank zu geografischen Angaben in der Europäischen Union und darüber hinaus
  • EUIPO GI Hub
  • Internationale Ebene: Sie haben zwei Möglichkeiten, Ihre Rechte des geistigen Eigentums zu schützen: Entweder Sie reichen Ihre Anmeldung über das Amt für geistiges Eigentum des Landes ein, in dem Sie Schutz beantragen möchten, oder eine einzige Anmeldung innerhalb der folgenden von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) bereitgestellten Systeme;
     

    • Marken: Madrider System – Das internationale Markensystem;

    • Designs: Haager System – Das internationale Designsystem;

    • Patente: PCT – Das internationale Patentsystem;

    • Geografische Angaben: Lissabon – Das internationale System der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben;

    • Pflanzensorten: Sortenschutz (UPOV).

Anmeldegebühren

Investitionen in den Schutz Ihres geistigen Eigentums sind ein strategischer Schritt mit unterschiedlichen Kosten, die vom geografischen Geltungsbereich Ihres geistigen Eigentums abhängen. Die Kosten könnten sogar niedriger sein, als Sie glauben. Denken Sie daran, dass diese Gebühren im Vergleich zu dem erheblichen Wert, den Ihr geschütztes geistiges Eigentum Ihrem Unternehmen bringen kann, gering sind.

  • Nationale Ebene: die Gebühren für den Schutz Ihrer Vermögenswerte variieren je nach Land und Art des geistigen Eigentums. Wenden Sie sich an Ihr regionales Amt für geistiges Eigentum, um mehr über die damit verbundenen spezifischen Kosten zu erfahren.
  • Auf europäischer oder EU-Ebene: die Gebühren variieren je nach den Rechten des geistigen Eigentums, die Sie eintragen lassen möchten. Nachstehend finden Sie Links zu den zuständigen Ämtern und deren Gebühren.
     
    • Marken: Gebühren für Marken beim EUIPO;

    • Designs: Gebühren für EU-Designs beim EUIPO;
    • Patente: Gebühren für Patente beim EPA;

    • Pflanzensorten: Gebühren und allgemeine Zahlungen beim CPVO;

    • Geografische Angaben: Mehr Informationen erhalten Sie von den Behörden der Mitgliedstaaten selbst, z. B. darüber, ob sie eine Gebühr zur Deckung der Kosten für die Verwaltung von Qualitätsregelungen (Bearbeitung von Anträgen, Widerspruchserklärungen, Änderungs- und Löschungsanträge) erheben.

  • Internationale Ebene: Die WIPO bietet eine Reihe von Informationen zu den Gebühren.
Eintragung – Grundlegende Schritte

Die Anforderungen können je nach Art der Rechte des geistigen Eigentums, die Sie schützen möchten, und dem Land, in dem Sie Schutz beantragen möchten, variieren. Es gibt jedoch einige allgemeine Schritte, die Ihnen bei Ihrer Anmeldung helfen könnten:

Vor Einreichung der Anmeldung

Bevor Sie Geld in die Eintragung Ihrer Rechte des geistigen Eigentums investieren, müssen Sie sich vergewissern, ob Ihre immateriellen Vermögenswerte für die Eintragung geeignet und tatsächlich verfügbar sind. Das Verfahren zur Eintragung von Rechten des geistigen Eigentums kann komplex sein; daher kann es hilfreich sein, sich an einen Sachverständigen für geistiges Eigentum zu wenden, der Sie vor und während des Eintragungsverfahrens unterstützt. Folgende allgemeine Aspekte sind zu berücksichtigen:

  • Ermitteln Sie Ihre Vermögenswerte im Bereich des geistigen Eigentums und prüfen Sie, ob sie eintragungsfähig sind;
  • Bestimmen Sie vor der Eintragung den Grad der Vertraulichkeit (z. B. keine Offenlegung von Informationen über ein potenzielles Patent oder Design);
  • Führen Sie auf dem Markt und in bestehenden Datenbanken zu geistigem Eigentum (Ämter für geistiges Eigentum, EUIPO, EPA, WIPO, CPVO-Register für Pflanzensorten, GIview für geografische Angaben); Eine zusätzliche Suche in den Registern für Domainnamen (z. B. EURID) und Firmennamen (national und regional) wird dringend empfohlen.
  • Erstellen Sie eine Geschäftsstrategie für geistiges Eigentum;
  • Entscheiden Sie, wo Sie Ihre Rechte an geistigem Eigentum anmelden möchten und welchen Schutzumfang Sie wünschen (relevant für Marken).

Anmeldeverfahren

Das Anmeldeverfahren unterscheidet sich je nach der Art des geistigen Eigentums, das Sie anmelden möchten, und der Behörde, die für die Eintragung zuständig ist.

Wenden Sie sich an das Amt für geistiges Eigentum in Ihrem Land, um weitere Informationen zu spezifischen Aspekten des Anmeldeverfahrens in Ihrem Land zu erhalten. Weitere Informationen über das Anmeldeverfahren auf europäischer, EU- oder internationaler Ebene finden Sie unter den folgenden Links:

  • Verfahren zur Eintragung von Marken beim EUIPO;
  • Verfahren zur Eintragung von EU-Designs beim EUIPO;
  • Erstellung und Einreichung einer europäischen Patentanmeldung (EPA);
  • Einreichung eines Antrags beim Gemeinschaftlichen Sortenamt(CPVO);
  • Anträge auf Eintragung neuer Erzeugnisse mit geografischer Angabe.
  • EUIPO GI hub 

Nach Einreichung der Anmeldung

Übliche Schritte nach Einreichung einer Anmeldung:

  • Warten auf die Prüfung: das Amt für geistiges Eigentum wird Ihre Anmeldung prüfen, um festzustellen, ob sie die Anforderungen und Standards erfüllt. Die Dauer der Prüfung hängt vom jeweiligen Amt für geistiges Eigentum ab und Art des IP-Rechts. Wenn Sie weitere Informationen zu diesem Schritt benötigen, wenden Sie sich bitte an die Behörde, bei der Sie den Schutz des geistigen Eigentums beantragt haben, oder informieren Sie sich auf deren Website;

  • Erhalt der Entscheidung über die Eintragung: wenn Ihre Anmeldung genehmigt wird, erhalten Sie eine Eintragungsurkunde für Ihr Recht des geistigen Eigentums; Einige Entscheidungen über die Gewährung von Schutz können an Bedingungen geknüpft sein und von der Zahlung einer angemessenen Registrierungsgebühr, Veröffentlichungsgebühr oder Gebühr für die erste Schutzdauer abhängen.

  • Aufrechterhaltung der Eintragung: um Ihre Schutzrechtseintragung im Bereich des geistigen Eigentums aufrechtzuerhalten, müssen Sie die erforderlichen Gebühren entrichten, die Eintragung bei Bedarf verlängern und etwaige Änderungen eintragen lassen.

Wie kann die Eintragung aufrechterhalten werden?

Die Schutzdauer von Rechten des geistigen Eigentums variiert je nach den Rechten des geistigen Eigentums, die Sie besitzen. Vergessen Sie nicht, das Verlängerungsverfahren rechtzeitig einzuleiten und die damit verbundenen Gebühren fristgerecht zu entrichten.

  • Marken: Marken können auf unbestimmte Zeit alle 10 Jahre verlängert werden, wobei diese Frist je nach den geltenden Rechtsvorschriften in dem von Ihnen gewählten Gebiet unterschiedlich sein kann. Beachten Sie, dass Sie Ihre Rechte verlieren, wenn Sie Ihre Marke nicht innerhalb von fünf Jahren nach der Eintragung benutzen. Darüber hinaus kann ein Dritter Widerspruch gegen Ihre Marke einlegen, was zur Löschung Ihrer Rechte führen kann. Das zuständige Amt für geistiges Eigentum kann Ihnen genauere Informationen zum Markenschutz zur Verfügung stellen.

    Nützlicher Link:

    • Verlängerung einer Unionsmarke.

  • Designs: Die Höchstdauer eines EU-Designs beträgt 25 Jahre. Bitte beachten Sie, dass die Verlängerungsgebühren alle fünf Jahre fällig werden, um einen kontinuierlichen Schutz zu gewährleisten. In allen EU-Mitgliedstaaten können Sie Ihr Design drei Jahre lang ohne Eintragung schützen lassen. Das Design gilt als ab dem Tag geschützt, an dem es der Öffentlichkeit in einem EU-Mitgliedstaat bekanntgemacht (veröffentlicht) wird. Die erste Bekanntmachung muss in einem EU-Mitgliedstaat stattgefunden haben. Ein nicht eingetragenes EU-Design muss dieselben Anforderungen erfüllen wie ein eingetragenes EU-Design. Es ist jedoch zu beachten, dass dieser Schutz nicht so stark ist wie eine Eintragung. Das Design ist nur geschützt, wenn Sie nachweisen können, dass andere Ihr Design absichtlich kopiert haben, und Sie müssen auch nachweisen können, dass Sie als erster Ihr Design veröffentlicht haben. Wenn Sie genauere Informationen über den Schutz von Designs in Ihrem Land benötigen, wenden Sie sich bitte an das Amt für geistiges Eigentum Ihres Landes.

    Nützliche Links:

    • Eingetragene EU-Designs

    • Verlängerung eines eingetragenen EU-Designs

  • Patente: Die Höchstdauer eines EU-Patents beträgt 20 Jahre ab dem Anmeldetag. Eine erste Jahresgebühr wird drei Jahre nach der Anmeldung entrichtet. Die darauffolgenden Jahresgebühren sind jährlich zu entrichten. Für weitere Informationen zum Schutz von Patenten in Ihrem Land wenden Sie sich bitte an das Amt für geistiges Eigentum in Ihrem Land.

    Nützlicher Link:

    • Verlängerungsgebühren und Anmeldeverfahren für europäische Patente beim Europäischen Patentamt (EPA)

  • Gebrauchsmuster: In der EU gibt es Gebrauchsmuster nur in folgenden Ländern: Österreich, Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien und Spanien. Die Anforderungen und Verfahren für die Erlangung eines Gebrauchsmusters sowie die Schutzdauer sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich (oftmals 6 bis 10 Jahre ab dem Anmeldetag). Wenn Sie genauere Informationen über den Schutz von Gebrauchsmustern in Ihrem Land benötigen, wenden Sie sich bitte an das Amt für geistiges Eigentum in dem Land, in dem Sie Schutz beantragen möchten.

  • Pflanzensorten: Auf EU-Ebene gilt der Sortenschutz, sobald er erteilt wurde, höchstens 25 Jahre bzw. 30 Jahre für, unter anderem Weinreben, Bäume, Spargel und Kartoffeln. Für die Aufrechterhaltung des Schutzes Ihrer Sorte ist eine Jahresgebühr zu entrichten. Wenn Sie genauere Informationen über den Sortenschutz in Ihrem Land benötigen, wenden Sie sich bitte an das Amt für geistiges Eigentum Ihres Landes.

    Nützlicher Link:

    • Verlängerungsgebühren und allgemeine Zahlungen beim CPVO

  • Geografische Angaben: G.A. werden für einen unbegrenzten Zeitraum gewährt. Eingetragene g.A. können jedoch Gegenstand einer Löschungsklage sein, wenn die Einhaltung der Bedingungen der Produktspezifikation nicht mehr gewährleistet ist oder wenn seit mindestens sieben Jahren kein Erzeugnis unter der geschützten g.A. in Verkehr gebracht wurde. Die Europäische Kommission wird die endgültige Entscheidung über die Löschung einer eingetragenen g.A. treffen.

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