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  2. Vor Der Anmeldung Von Geistigen Eigentumsrechten Zu Beachtende Schritte
Artikel
20 Okt. 2025
Vor der Anmeldung von geistigen Eigentumsrechten zu beachtende Schritte
Schutz geistigen Eigentums

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Wesentliche Schritte vor der Eintragung zum Schutz des geistigen Eigentums, die eine umfassende Vorbereitung und das Verständnis der rechtlichen Anforderungen gewährleisten.

Um sicherzustellen, dass die Eintragung von Rechten des geistigen Eigentums den erwarteten Nutzen für Ihr Unternehmen bringt, ist es sinnvoll, vor Beginn des Anmeldeverfahrens einige vorbereitende Schritte in Betracht zu ziehen..

Gleichzeitig kann es sich bei der Eintragung geistigen Eigentums um ein komplexes Verfahren handeln, bei dem verschiedene Anforderungen erfüllt werden müssen. Daher ist es oft eine kluge Entscheidung, einen Sachverständigen für geistiges Eigentum zurate zu ziehen.

Nachfolgend sind die wichtigsten Punkte aufgeführt, die zu berücksichtigen sind:

  • Ermitteln Sie Ihre geistigen Vermögenswerte: bestimmen Sie, welche Ihrer immateriellen Vermögenswerte durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt werden können (siehe „Was ist geistiges Eigentum?“) und prüfen Sie, welche Rechte des geistigen Eigentums – z. B. Marken, Designs oder Patente – bei dem betreffenden Amt für geistiges Eigentum eingetragen werden müssten.

  • Entwickeln Sie eine Strategie für geistiges Eigentum: Berücksichtigen Sie Ihren Markt, potenzielle Wettbewerber, die aktuelle Phase Ihres Unternehmens, Ihre Ziele und Ihre geografischen Expansionspläne. Wenn Sie über verschiedene Vermögenswerte im Bereich des geistigen Eigentums verfügen, müssen Sie diese möglicherweise auf der Grundlage der oben genannten Faktoren und der spezifischen Anforderungen der verschiedenen Rechte des geistigen Eigentums, wie z. B. der Voraussetzung der Neuheit für Designs und Patente, priorisieren (siehe „Erstellung einer Strategie für geistiges Eigentum“).

  • Entscheiden Sie, wo Sie die Eintragung vornehmen: Je nach dem geografischen Umfang der Geschäftstätigkeit Ihres Unternehmens und Ihrer Geschäftsstrategie können Sie entscheiden, Ihr geistiges Eigentum in bestimmten (EU- oder Dritt-)Ländern oder beispielsweise im gesamten Gebiet der EU eintragen zu lassen.

  • Führen Sie eine Vorrecherche in Datenbanken zu geistigem Eigentum durch: Nutzen Sie öffentlich zugängliche Datenbanken, um sicherzustellen, dass das geistige Eigentum, das Sie schützen möchten, noch nicht eingetragen wurde. Überprüfen Sie nach Möglichkeit auch, ob es ähnliche Rechte des geistigen Eigentums gibt. Dadurch könnten Sie vermeiden, dass Ihre Anmeldung während des Verfahrens oder sogar nach der Eintragung angefochten wird. Nachstehend finden Sie Links zu einigen der öffentlich zugänglichen Datenbanken, die Informationen über in der EU oder sogar weltweit eingetragene Rechte des geistigen Eigentums enthalten:

          Marken: TMview

          Designs: DesignView

          Patente: Espacenet

          Pflanzensorten: EU-Datenbank der eingetragenen Pflanzensorten (CPVO-Register durchsuchen)

          Geografische Angaben: GIview

          EUIPO GI hub 

          EURid für „.eu“-Domainnamen

  • Prüfen Sie die Eintragungsfähigkeit: Stellen Sie vor der Einreichung einer Anmeldung sicher, dass die Eintragungsvoraussetzungen erfüllt sind. Beachten Sie, dass für einige Eintragungsverfahren eine Gebühr erhoben wird. Besuchen Sie die Website des zuständigen Amtes für geistiges Eigentum, bei dem Sie sich anmelden möchten. Dort finden Sie Informationen zu den geltenden Anforderungen und den aktuellen Eintragungsgebühren.

  • Wahrung Sie die Vertraulichkeit: Für einige Rechte des geistigen Eigentums, wie Patente und Designs, kann eine Offenlegung, die vor der Anmeldung erfolgt, ihren Erfolg aufgrund der Voraussetzung der Neuheit beeinträchtigen (vorbehaltlich begrenzter Ausnahmen, die in den einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegt sind). Im Falle anderer Rechte des geistigen Eigentums, bei denen eine vorherige Offenlegung die Eintragung nicht berührt, kann die Wahrung der Vertraulichkeit Ihre Wettbewerber daran hindern, Ihren Antrag vorwegzunehmen (siehe „Vertraulichkeit des geistigen Eigentums“).

Die vorstehenden Schritte bieten einen allgemeinen Überblick. Verschiedene Rechte des geistigen Eigentums erfordern möglicherweise weitere Maßnahmen. Im Falle von Marken müssen Sie beispielsweise die Waren und Dienstleistungen angeben, die von Ihrer Marke erfasst werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des zuständigen Amtes für geistiges Eigentum, bei dem Sie das betreffende Recht des geistigen Eigentums eintragen lassen möchten.

Sorgen Sie für die Zukunft Ihres Unternehmens – schützen Sie Ihr Unternehmen, indem Sie Ihr geistiges Eigentum jetzt eintragen lassen!

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