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  2. Rechtliche Schritte Im Bereich Des Geistigen Eigentums
Artikel
20 Okt. 2025
Rechtliche Schritte im Bereich des geistigen Eigentums
Schutz geistigen Eigentums

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Rechtliche Schritte beinhalten die Verfolgung von Rechtsmitteln zum Schutz von Rechten des geistigen Eigentums. Mit Hilfe von Rechtsstreitigkeiten werden Rechtsmittel gegen Rechtsverletzungen angestrebt, was die Bedeutung des Schutzes kreativer und innovativer Vermögenswerte unterstreicht.

Sobald Sie feststellen, dass Ihre Rechte des geistigen Eigentums verletzt wurden, ist es von entscheidender Bedeutung, rasch zu handeln. Denken Sie daran, dass Sie als Inhaber von Rechten des geistigen Eigentums dafür verantwortlich sind, diese zu verteidigen, wenn jemand Ihre immateriellen Vermögenswerte absichtlich oder unabsichtlich ohne Ihre Zustimmung nutzt. Handeln Sie rasch, wenn Sie eine Rechtsverletzung vermuten. Setzen Sie sich für Ihre Rechte ein und schützen Sie Ihr Unternehmen.

Denken Sie daran, dass die Ihnen zur Verfügung stehenden Abhilfemaßnahmen nach Art des geistigen Eigentums, dem Land, in dem Ihr geistiges Eigentum eingetragen ist, und der Art der festgestellten Verletzung variieren. Dieser Artikel behandelt im Wesentlichen die Ihnen zur Verfügung stehenden Maßnahmen, wenn Ihre eingetragenen Marken oder Designs verletzt werden. In Bezug auf das Urheberrecht können Ihnen die folgenden häufig gestellten Fragen von Nutzen sein.

Arten von Verletzungen

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Dritte Ihre Rechte des geistigen Eigentums verletzen können, z. B.:

  • durch Fälschungen und Nachahmungen von Waren;

  • durch Markenimitation, z. B. wenn ein Betrüger eine Seite oder ein Konto in sozialen Medien erstellt, die vorgeben, eine Marke zu repräsentieren, und das Konto nutzt, um das Vertrauen gutgläubiger Verbraucher zu gewinnen oder um andere Handlungen vorzunehmen, die der echten Marke schaden;

  • durch Piraterie, unerlaubte Nutzung oder Vervielfältigung von Werken eines Dritten.

Eine Verletzung kann auch unbeabsichtigt sein, weshalb es jederzeit zu Streitigkeiten im Bereich des geistigen Eigentums kommen kann. Kommt es zu Rechtsverletzungen empfehlen wir dringend, einen auf geistiges Eigentum spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten.

Konsultieren Sie einen auf geistiges Eigentum spezialisierten Rechtsanwalt

Fälle von Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums sind komplex, insbesondere wenn mehr als ein Land betroffen ist. Rechtsanwälte können Ihnen bezüglich der möglichen rechtlichen Schritte helfen, um Verletzungen Ihrer Rechte des geistigen Eigentums entgegenzuwirken, indem z. B. Unterlassungsaufforderungen erlassen werden, die künftige Verletzungen verhindern, oder indem geeignete rechtliche Schritte eingeleitet werden, um Sie gegen Behauptungen zu verteidigen, Sie hätten Rechtsverletzungen begangen.

In vielen Ländern steht Ihnen über die EUIPO-website eine kostenlose, persönliche Unterstützung zu geistigem Eigentum zur Verfügung, die Ihnen als erste Anlaufstelle dienen könnte. Alternativ können Sie, auch wenn es sich hierbei nicht um rechtliche Unterstützung im klassischen Sinne handelt, an den European IP Helpdesk wenden.

Alternative Streitbeilegung

Alternative Streitbeilegung, z. B. Mediation, kann eine interessante Alternative zu einem Gerichtsverfahren sein, bzw. als Schritt davor. In der Regel erfolgt sie rascher, kosteneffizienter und flexibler und trägt zur Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehung mit der zuwiderhandelnden Partei bei. Darüber hinaus ermöglicht es die alternative Streitbeilegung den Parteien häufig, eine Lösung zu finden, die den tatsächlichen geschäftlichen Interessen beider Parteien entspricht, die möglicherweise nicht in einem Gerichtsverfahren gefunden werden kann. Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Unionsmarken (UM) oder eingetragenen EU-Designs bietet das EUIPO allen an Inter-partes-Verfahren vor den Beschwerdekammern beteiligten Parteien und ausschließlich KMU, die an Widerspruchs-, Löschungs- und/oder Design-Nichtigkeitsverfahren beteiligt sind, Dienste der alternativen Streitbeilegung an. Das EUIPO bietet Mediationsdienste für Einsprüche und Beschwerden in Verfahren zu geografischen Angaben an (Art. 25 und 33 der Verordnung 2023/2411, gültig ab 1. Dezember 2025). Die Dienste der alternativen Streitbeilegung des EUIPO werden ohne zusätzliche Kosten für die Parteien erbracht. Der anhängige Streit muss zwar EUTMs und/oder eingetragene EU-Geschmacksmuster (EUDRs) betreffen, die Parteien können jedoch auch andere Rechte des geistigen Eigentums (wie Urheberrechte, Domainnamen und Patente) oder andere damit zusammenhängende anhängige Streitigkeiten zwischen ihnen in jeder Gerichtsbarkeit in das Schlichtungsverfahren einbeziehen. Dies ist ein zusätzlicher Vorteil der Nutzung der vom EUIPO angebotenen ADR-Dienste.

Es ist zu beachten, dass Verfahren der alternativen Streitbeilegung freiwillig sind und beide Parteien vereinbaren müssen, die Streitigkeit der alternativen Streitbeilegung zu unterwerfen (ausnahmsweise kann es Sonderfälle geben, in denen die alternative Streitbeilegung in den nationalen Rechtsvorschriften vorgeschrieben ist). Daher setzt dieses Verfahren die Bereitschaft beider Parteien zur Zusammenarbeit voraus.

Gerichtsverfahren

Wenn eine gütliche Einigung in Ihrem Fall nicht möglich ist, stehen Ihnen andere rechtliche Mittel zur Verfügung. Bei Verletzungen von Urheberrechten, Marken, Designs, Patenten und Geschäftsgeheimnissen sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene können Sie Zivilverfahren vor dem zuständigen nationalen Gericht anstrengen.

Für grenzüberschreitende Rechtssachen in der EU gibt es spezielle Verordnungen, in denen die Zuständigkeit[1] (d. h. welches Gericht Ihren Fall prüfen sollte) und das anwendbare Recht[2] (d. h. welche Gesetze das Gericht in Ihrem Fall anwenden sollte) festgelegt sind. Was die gerichtliche Zuständigkeit betrifft, so lautet die allgemeine Regel für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums, dass Personen, die ihren Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat haben, entweder in diesem Mitgliedstaat oder in dem Mitgliedstaat verklagt werden können, in dem die Verletzung stattgefunden hat oder begangen werden könnte. Die Wahl des Gerichts kann Auswirkungen auf das Hoheitsgebiet haben, in dem eine vom Gericht erlassene Entscheidung vollstreckt werden kann.

Das anwendbare Recht hängt vom geografischen Anwendungsbereich des verletzten Rechts des geistigen Eigentums ab. Ist die Klage erfolgreich und das Gericht bestätigt eine Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums, kann es je nach den Umständen des Falles eine einstweilige Verfügung gegen den Verletzer erlassen. Diese einstweilige Verfügung zielt darauf ab, die Fortsetzung der Rechtsverletzung zu unterbinden. In einem endgültigen Urteil zu einem Fall kann ein Gericht auch entscheiden, dass die rechtsverletzenden Waren vom Markt genommen oder vernichtet werden müssen. Darüber hinaus kann das Gericht den Rechtsverletzer zur Zahlung von Schadensersatz verurteilen, der dem Schaden entspricht, der Ihnen durch die Verletzung entstanden ist.

Darüber hinaus können schwerwiegende Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums wie Plagiate, Produktpiraterie oder der Verkauf gefälschter Produkte, in vielen Ländern eine strafrechtliche Haftung nach sich ziehen. Je nach Gerichtsbarkeit können Sie die Verletzung melden oder sogar eine Privatklage einreichen.

Online begangene Rechtsverletzungen

Online begangene Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums können ein breites Spektrum von Szenarien abdecken. Hier konzentrieren wir uns auf die Nutzung von Online-Ressourcen für das Inverkehrbringen gefälschter oder unerlaubt hergestellter Waren. Diese Verletzungen können besonders schädlich sein, da sie die sofortige Verbreitung illegaler Inhalte und Waren unter Internetnutzern weltweit ermöglichen. Außerdem kann die Verfolgung von Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums im Internet eine besondere Herausforderung darstellen. Zur Unterstützung von Inhabern von Rechten des geistigen Eigentums haben große digitale Anbieter wie Suchmaschinen, Plattformen der sozialen Medien und Online-Marktplätze ihre eigenen Regeln und Strategien entwickelt, um Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums zu verhindern. Je nach Plattform können Nutzer Verletzungen über spezielle Formulare, Programmierschnittstellen (API) oder per E-Mail melden. Normalerweise sollte der Anspruch die Nennung des verletzten Rechts des geistigen Eigentums sowie eine kurze Beschreibung der Art der Verletzung enthalten.

Die Systeme der digitalen Plattformen selbst schaffen keine Rechte des geistigen Eigentums. Um einen Anspruch erfolgreich geltend zu machen, sollte der Nutzer Inhaber gültiger Rechte des geistigen Eigentums in einem relevanten Hoheitsgebiet sein und dies nachweisen können (bei einer Marke, die bei einem Amt für geistiges Eigentum eingetragen ist, sollte der Geschädigte beispielsweise auf das jeweilige Register verweisen).

Die rechtsverletzenden Inhalte werden in der Regel gelöscht, nachdem die Internetplattform den Anspruch als gültig identifiziert hat. In schweren oder wiederholten Fällen können je nach den Regeln der Plattform andere Sanktionen verhängt werden, wie z. B. die Löschung oder Sperrung eines Kontos. Weitere Informationen über die von den großen EU-Marktplätzen für den elektronischen Handel angewandten Verfahren finden Sie unter: Schutz Ihrer Rechte des geistigen Eigentums auf E-Commerce-Marktplätzen.

Weitere Informationen siehe: Ist mein geistiges Eigentum im Internet geschützt?

Kontaktaufnahme mit den Zollbehörden

Sie können beantragen, dass die Zollbehörden bezüglich der Waren, die im Verdacht stehen, Ihre Rechte des geistigen Eigentums zu verletzen, tätig werden, indem Sie über das Durchsetzungsportal IPEP (das IP Enforcement Portal) die kostenlose, mehrsprachige und sichere EU-Plattform für Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums, einen Antrag auf Tätigwerden stellen.

Nützliche Links:

Besuchen Sie das EUIPO IP Enforcement Portal, um Unterstützung zu erhalten.

Domainnamen

Falls jemand einen Domainnamen registriert, der Ihre Rechte des geistigen Eigentums verletzt, wie z. B. einen Domainnamen, der Ihre eingetragene Marke enthält, können Sie vor Gericht ziehen oder alternative Streitbeilegungsverfahren in Anspruch nehmen. Die meisten Betroffenen entscheiden sich dafür, die Registrierung eines Domain-Namens im Wege der alternativen Streitbeilegung anzufechten, da dies in der Regel schneller und bequemer ist. Die Chancen, den Rechtsstreit zu gewinnen, sind höher, wenn Sie Inhaber einer Marke, eines Handelsnamens, eines Firmennamens, oder eines Familiennamens usw. sind, der mit dem Domainnamen verbunden ist. Die anwendbaren alternativen Streitbeilegungsverfahren hängen von der Domain-Endung ab (z. B. .com oder .eu). Weitere Informationen zu Streitigkeiten im Zusammenhang mit .eu-Domainnamen finden Sie auf der EURid-website.

Was ist zu tun, wenn ich auf der anderen Seite stehe?

Sollten Sie feststellen, dass Sie die Rechte des geistigen Eigentums einer anderen Person verletzen und entsprechende Anschuldigungen begründet sind, sollten Sie die notwendigen Änderungen an Ihrer Geschäftstätigkeit vornehmen, um die Verletzung so bald wie möglich zu beenden (z. B. durch Löschung der rechtsverletzenden Inhalte von Ihrer Unternehmenswebsite). Beschließt der Inhaber der Rechte des geistigen Eigentums, eine Klage gegen Sie einzureichen, kann schnelles Handeln zu Ihren Gunsten wirken.

Außerdem kann Ihr guter Wille zur Lösung des Rechtsstreits, Ihre Zugänglichkeit und die Übermittlung der gewünschten Informationen an den Rechteinhaber dazu führen, dass dieser letztendlich beschließt, keine förmlichen rechtlichen Schritte gegen Sie einzuleiten. Darüber hinaus kann für Sie der Abschluss eines Lizenzvertrags in Betracht kommen.

Falls Sie mit den Vorwürfen der Rechtsverletzung nicht einverstanden sind, können Sie Ihre Position in Verhandlungen, im Rahmen eines alternativen Streitbeilegungsverfahrens (ADR) oder vor Gericht verteidigen.

In jedem Fall, in dem Ihnen eine Verletzung von Rechten Dritter aus dem geistigen Eigentum vorgeworfen wird, ist es sehr empfehlenswert, sich von einem Experten für geistiges Eigentum (Rechtsberater oder Patentanwalt) beraten und unterstützen zu lassen. Als ersten Schritt können Sie versuchen, sich an den kostenlosen Beratungsdienst für geistiges Eigentum (hier) zu wenden.

[1] Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Neufassung).

[2] Verordnung (EG) Nr. 864/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht („Rom II“).

Nützliche Links:

Besuchen Sie das EUIPO IP Enforcement Portal, um Unterstützung zu erhalten.

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