Auf internationaler Ebene gehören zu den Hauptzielen der Kammer die Unterstützung ungarischer Unternehmer auf ausländischen Märkten und die Erkundung neuer Partnerschaftsmöglichkeiten, insbesondere mit Nachbarländern.
Die Einrichtung von Handels- und Industriekammern wurde durch ein königliches Patent des österreichischen Kaisers und ungarischen Königs Franz Josef I.vom 18. März 1850 geregelt.1868 wurde das erste ungarische Kammergesetz erlassen, das bis 1934 in Kraft blieb und eine Pflichtmitgliedschaft für alle Kaufleute, Handwerker, Handels- und Industrieunternehmen in Ungarn vorsah.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Industrie- und Handelskammern durch ein Regierungsdekret ohne Rechtsnachfolger aufgelöst. Ihr gesamtes Vermögen ging in die Staatskasse über. Im Jahr 1948 wurde die Ungarische Handelskammer gegründet, eine dem Staat nahestehende Einrichtung. Sie wurde 1985 in Ungarische Wirtschaftskammer umbenannt und hatte die Aufgabe, die Interessen der ungarischen Wirtschaftsbeteiligten auszugleichen und zu vertreten, wobei sie auch die klassischen Aufgaben einer Kammer wahrzunehmen hatte.
Ab 1990 konnten regionale Kammern gegründet werden, und 1991 nahmen sechs regionale Kammern ihre Tätigkeit als unabhängige juristische Personen auf. Unternehmen und Unternehmer wurden automatisch Mitglieder der regionalen Kammern, während die Ungarische Wirtschaftskammer ihre Tätigkeit als "Dachorganisation" fortsetzte, die die Aktivitäten der regionalen Kammern auf nationaler und internationaler Ebene zusammenfasste und koordinierte.
Das Gesetz XVI von 1994 über die Wirtschaftskammern sah die Wiedereinführung der Kammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts vor. In diesem Gesetz wurde festgelegt, dass die Kammern die Aufgabe haben, die Entwicklung und Organisation der Wirtschaft zu fördern, das Wachstum der Unternehmen zu unterstützen, faire Marktpraktiken zu gewährleisten und die allgemeine und gemeinsame Förderung der Interessen der Wirtschaftsteilnehmer zu unterstützen.
Auf der Grundlage des neuen Kammergesetzes, das 1999 vom Parlament verabschiedet wurde, hat die Regierung die Pflichtmitgliedschaft in der Kammer im November 2000 abgeschafft. Bei der außerordentlichen Kammerwahl am 30. Oktober 2000 wurde Dr. László Parragh, der Geschäftsführer der Parragh Rt. zum Präsidenten gewählt, ein Amt, das er seither innehat.
Neben den traditionellen Aufgaben sind die Förderung von KMUs und die Förderung von Kapitalexporten zu zentralen Zielen der Kammer geworden.
Auf internationaler Ebene gehören die Unterstützung ungarischer Unternehmer auf ausländischen Märkten und die Erkundung neuer Partnerschaftsmöglichkeiten, insbesondere mit den Nachbarländern, zu den wichtigsten Zielen der Kammer. Die Mitgliedschaft der Kammer in der Eurochamber und der ICC im Jahr 1990 eröffnete neue Wege für eine intensive Lobbytätigkeit.
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